Union kritisiert “Aktionsplan Verbraucherschutz”

Ursula Heinen (CDU)Von Alexander Klement (Berlin)

Bundesregierung und Opposition haben sich am Donnerstag im Bundestag einen Schlagabtausch über effektive Verbraucherschutzpolitik geliefert. Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) stellte dem Parlament in einer Regierungserklärung ihren "Aktionsplan Verbraucherschutz" vor, den sie der Öffentlichkeit vor zwei Wochen präsentiert hatte. In der Debatte tauschten Vertreter der Opposition und der Regierungsparteien über weite Strecken bekannte Positionen und Vorwürfe aus.

Recht auf freien Zugang zu Informationen
Im Aktionsplan sind die verbraucherpolitischen Vorhaben der Bundesregierung zusammengefasst. Schwerpunkt ist der gesundheitliche Verbraucherschutz. Die Ministerin will das vergangenen Sommer an der Unionsmehrheit im Bundesrat gescheiterte Gesetz im Wesentlichen unverändert wieder einbringen. Jeder Verbraucher soll bei Behörden das Recht auf freien Zugang zu Informationen unter anderem über Lebensmittel bekommen.

Video-Interview mit Ursula Heinen:
DSL | ISDN

Heinen: Künast fehlt ein schlüssiges Konzept
Die Verbraucherbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion, Ursula Heinen, kritisierte, Künast fehle ein schlüssiges Konzept. In einem Interview mit T-Online kritisierte sie die erneute Vorlage des Entwurfs. "Wenn das Gesetz nach wie vor so ist, wie es im letzten Jahr auch war - also auch erhebliche technische Mängel hat - dann können wir nicht zustimmen, weil das letztendlich zum Nachteil der Verbraucher ist", so Heinen.

Einigkeit in vielen Punkten
Das Verbraucherinformationsgesetz droht nun erneut zu scheitern, obwohl bei den Zielen weitgehend Einklang besteht: "Wir stimmen mit der Regierung darin überein, dass wir generell eine bessere Kennzeichnung von Produkten von Lebensmitteln benötigen", sagt Heinen. Verbraucher sollen über Inhaltsstoffe in Lebensmitteln aufgeklärt, vor Missbrauch bei gebührenpflichtigen Telefonnummern geschützt und in ihren Rechten bei Unpünktlichkeit der Bahn gestärkt werden.

Finanzielle Unterstützung der Länder
Auch der Auskunftsanspruch gegenüber Behörden sei für die Union tragbar, allerdings mit der Einschränkung, dass der Bund den Ländern die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellt.

Union setzt auf Selbstverpflichtung der Unternehmen
Weitgehende Uneinigkeit besteht hingegen bei der geplanten Auskunftsverspflichtung der Unternehmen. Gerade mittelständische Unternehmen könnten sich diesen zusätzlichen bürokratischen Aufwand nicht leisten, meint Heinen. Die Union setze da eher auf Selbstverpflichtung der Unternehmen mit Gütesiegeln und Zertifikaten.

Selbständige Verbraucherzentralen denkbar
Um Verbrauchern mehr Beratungsmöglichkeiten anzubieten, könnten nach Vorstellung der Union die Verbraucherzentralen gestärkt und zu einer selbständigen Stiftung umgewandelt werden. Diese sollen in Zukunft nicht mehr wie bislang von den Bundesländern sondern vorübergehend durch Stiftungskapital finanziert werden, um sie dann schließlich in die Selbständigkeit zu entlassen.

Heinen will Verbraucher zahlen lassen
Egal ob der Verbraucher nun bei staatlichen Stellen oder bei Unternehmen Informationen erhalten möchte, wird dies wahrscheinlich für ihn nicht gratis sein: "Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass diese Informationen kostenfrei sind, allerdings wird man eine gewisse Gebühr nehmen müssen, damit man nicht aus Jux und Dollerei die Behörden lahmlegt", so Heinen. Über die Höhe eines solchen Entgelts schweigt sie sich aus.

Zur Originalveröffentlichung bei T-Online